Friedhelm Koppert, 08.07.2019
Auf Grund der immer wiederkehrenden Aussagen zu phänomenalem Rabatten, die man bei seinem Großhändler ausgehandelt habe, möchten wir auf das Ergebnis vieler Abrechnungkontrollen hinweisen, die wir in den letzten Jahren durchgeführt haben. Auch wenn es sich um keine statistische Erhebung handelt, lassen sich doch Trends erkennen.
So haben sich in nahezu 90 % der Fälle die angegebenen Nominal-Rabatte in der Praxis nicht bewahrheitet. Bei weit über der Hälfte der Abrechnungen wurden der Rabatt nicht auf den kaufmännisch üblichen Listeneinkaufspreis gewährt. Teilweise war der fakturierte Umsatz die Basis, teilweise der sogenannte Abgabepreis des Pharmazeutischen Unternehmers (APU) oder eine sonstige, der Phantasie des Großhändlers entsprungene Basis.
Aus der Vergütungsübersicht des Großhändlers ist diese Abweichung von den üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten nicht zu entnehmen. Rechnet man mit den hier verwendeten Zahlen, scheint alles zu stimmen.
Bei über der Hälfte der Abrechnungen lassen sich zudem Rabattausschlüsse nicht nachvollziehen. Die Einkaufsumme der Ausschlussartikel wird nirgendwo ausgewiesen und muss in mühsamer Kleinarbeit ermittelt werden. Dabei konnten diese Ausschlüsse durchaus in einigen Fällen bis zu 10% des Umsatzes ausmachen.
In nicht wenigen von uns kontrollierten Abrechnungen, die nicht nach den Konditionen und Standards der ProPharm erfolgten, haben sich die angeblich so guten Rabatte in der Praxis dann oft halbiert.
Falls Sie Ihrer Abrechnung misstrauen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir trennen die Spreu vom Weizen.
Ihr
Friedhelm Koppert
Antwort auf: Direkt auf das Thema antworten